Arbeitsrecht in allen Facetten
Die Kanzlei Dr. Janicki & Kollegen ist von München aus im ganzen Bundesgebiet tätig und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus nahezu allen Bereichen – insbesondere dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungsbereich und dem öffentlichen Dienst.
Organvertreter – ob Vorstand oder Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Gesellschafter – gehören ebenso zu unserer ständigen Klientel wie Führungskräfte aus Industrie und Handel.
Da es uns um die Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen geht, vertreten wir auch Betriebsräte bei betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Ob es sich um eine Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Sozialplan, Begleitung von Vertragsbeendigungen (Kündigung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag) oder arbeitsgerichtliche Prozesse im Urteils- oder Beschlussverfahren handelt – wir sind Experten für alle Themen, die den Bereich Human Resources betreffen.
Dabei ist es für uns wichtig, das Arbeitsrecht in der tatsächlichen Komplexität des Arbeitslebens zu sehen und zu verstehen.
- insbesondere im Vorfeld und bei der Umsetzung personeller Entscheidungen und begleiten Veränderungsprozesse;
- bei Umstrukturierungen mit Auswirkungen auf die Belegschaft einschließlich Interessenausgleich und Sozialplan;
- bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Personalarbeit;
- bei der Abfassung und Änderung von Verträgen und Betriebsvereinbarungen;
- bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Problemstellungen;
- bei der Abwehr oder Durchsetzung individual- und kollektivrechtlicher Ansprüche.
- im Anschluss an Änderungs- und Beendigungskündigungen;
- im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Vertragsänderungen;
- beim Abschluss von Aufhebungsverträgen; bei Abmahnungen und Verweisen;
- bei Anweisungen des Arbeitgebers;
- im Bereich von besonderen Schutzrechten (z. B. SGB IX, MuSchG, BErzGG, ArbPlSchG, BetrVG);
- bei Statusfragen (Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter, leitender Angestellter);
- bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche; bei der Vereinbarung von Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen.
- bei der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber;
- bei der Verhandlung und Abfassung kollektivrechtlicher Vereinbarungen;
- bei Abgrenzungsfragen zum Individualarbeitsrecht und zum Tarifrecht.
- im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverträgen;
- bei allen Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragsänderung;
- bei Unternehmensgründungen und Abfassung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen;
- bei Statusklagen und der Durchsetzung von Rechtspositionen in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren.